Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben!
12. September 2026
Das Berliner Finanzamt für Körperschaften I fordert von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen (VVN-BdA) eine vorzeitige Abgabe der Steuererklärung für die Jahre 2024 und 2025 und droht damit, ihr die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Begründet wird dieser Schritt damit, „dass auch die aktuelle Kampagne zum AfD-Verbot sowie die damit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e.V. deren Gemeinnützigkeit gefährden kann.“
Das ist ein Angriff auf die demokratische Zivilgesellschaft. Für uns ist klar: Engagement gegen die im Kern faschistische AfD ist gemeinnützig – mehr noch: ein AfD-Verbot ist notwendig, um Demokratie und die Achtung der Menschenrechte zu bewahren! Mit dem neuen Vorstoß reagiert das Berliner Finanzamt auf eine Hetzkampagne rechter Meden und macht sich damit zum Erfüllungsgehilfen des AfD-Umfelds.
Die Verteidigung der Demokratie und der Menschenwürde bedarf einer lebendigen und kämpferischen Zivilgesellschaft. Dieses Engagement muss gemeinnützig bleiben!
Diese Forderung erheben wir auch in unserer aktuell gestarteten Petition auf WeAct:
https://weact.campact.de/petitions/antifaschismus-muss-gemeinnutzig-bleiben
Weitere Informationen zum drohenden Entzug der Gemeinnützigkeit gibt es unter:
https://vvn-bda.de/antifaschismus-muss-gemeinnuetzig-bleiben/





